Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbare Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen finden Anwendung, sofern der Verkäufer entweder für den Käufer oder für das Land des Käufers keine besonderen Verkaufsbedingungen aufgestellt und diese dem Käufer in schriftlicher Form zugestellt hat. Ist dies der Fall, so haben die besonderen Bedingungen Vorrang.
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Bestellungen
Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich schriftliche eine verbindliche Befristung festgelegt ist. Der hat bei Bestellung die genaue Produktbezeichnung des Verkäufers anzugeben. Aus ungenauen Angaben des Käufers resultierende Fehlproduktionen oder Fehllieferungen gehen zu Lasten des Käufers. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn und soweit er sie schriftlich oder formularmäßig bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entspricht.
3. Berechnung und Zahlung
Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin können die Preise vom Verkäufer geändert werden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Frachttarife beruhen. Für die Berechnung ist das Abgangsgewicht maßgebend. Nebenspesen, wie z.B. bei der Überweisung des Rechnungswertes anfallenden Bankspesen sowie die Spesen bei Einlösung der Verschiffungsdokumente, gehen zu Lasten des Käufers.
Als Zahlungskondition gilt ausschließlich die zwischen Verkäufer und Käufer generell oder für einen Einzelauftrag schriftlich getroffene Vereinbarung oder innerhalb Österreichs ansonsten „innerhalb 14 Tage netto“
Bei im Fernabsatz abgeschlossenen Geschäften ist der Kaufpreis sofort bei Bestellung fällig.
Jede mündliche Regelung oder anderslautende Angaben auf Einzelpapieren des Käufers, welche mit der Auftragsabwicklung zusammenhängen, werden nicht berücksichtigt und sind ungültig.
Wechsel werden nur gegen vorherige Zustimmung vom Verkäufer angenommen. Die Wechselspesen trägt der Käufer, sie sind sofort fällig.
Der Verrechnungspreis bezieht sich auf die Liefereinheit und versteht sich generell exklusive Mehrwertsteuer oder sonstiger zusätzlicher Nebenkosten. Bei Auslandslieferungen entfällt die Verrechnung der Mehrwertsteuer.
Bei Bestellungen von Waren, die vom Verkäufer üblicherweise in Großgebinden geliefert und angeboten werden, in Kleingebinden, oder bei Bestellungen von Waren, die vom Verkäufer üblicherweise in Mengen über 200 kg angeboten werden, in Bestellungen unter 200 kg pro Produkt oder Abrufen –bei Rahmenaufträgen unter 200 kg pro Produkt und Lieferung, wird ein „Mehrpreis für Kleingebinde/Kleinmengen“ angerechnet, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ,jeweils in der bei Eingang der Bestellung oder des Abrufs geltenden neuesten Fassung. Bei Abschlüssen, die sich über einen längeren Zeitraum als vier Wochen erstrecken (Sukzessivlieferungsverträge), bildet jede Lieferung ein gesondertes Geschäft. Für die Berechnung sind die bei jeweiliger Abrufsbestätigung mitgeteilten Preise und Bedingungen maßgebend. Sollten die Preise des Verkäufers zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung (im Rahmen der durch die gesetzlichen Bestimmungen gezogenen Grenzen) ermäßigt oder erhöht werden, so gelten die neuen Preise. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Preiserhöhung vom Kauf zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, Zahlungswilligkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen . Der Verkäufer behält sich vor, Verzugszinsen von mindestens 10% über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank in Anrechnung zu bringen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer vor, von allen laufenden Verträgen, bezüglich der noch nicht erfüllten Lieferung(en), zurückzutreten.
Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht seitens des Käufers ist ausgeschlossen, außer wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnung, zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
4. Lieferung und Abnahme
Der Verkäufer ist berechtigt, die bestellte Liefermenge geringfügig, d. h. bis zu 10%, zu über- oder unterschreiten. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges auf den Käufer. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluß weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von vier Wochen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind jedoch der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird, soweit der Verkäufer wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haftet.
Höhere Gewalt jeder Art, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten des Verkäufers, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verhindern, verzögern, vermindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme.
Wird infolge der Störung die Lieferung oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen des Verkäufers ist dieser nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die verfügbare Warenmenge unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
Für Erfüllung besonderer Vorschriften im Bestimmungsland sowie für Einfuhrlizenzen und Zulassungen übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
Geringfügige Abweichungen im Farbton begründen keinerlei Ansprüche des Käufers.
5. Versand
Sofern nicht anders vereinbart, werden Versandart und Versandweg vom Verkäufer gewählt. Der Verkäufer wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Warenlieferung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart unversichert, unverzollt, und inkl. Emballagen.
Unabhängig davon gilt die Versendung als Inverkehrbringen nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Gefahrtragung
Soweit nicht anders vereinbart wird, geht die Gefahr endgültig auf den Käufer über, wenn die Ware ab Lieferwerk versandt wird oder – falls sich der Käufer in Annahmeverzug befindet- bei Versandbereitschaft des Verkäufers.
7. Mängelrügen
Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort, Schrift und durch Versuche, erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Der Verkäufer gewährleistet die grundsätzliche Eignung der gelieferten Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck, unter Berücksichtigung der zugesagten Eigenschaften und unter strikter Einhaltung der Lagerbedingungen und Verarbeitungsrichtlinien. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgt außerhalb der Kontrollmöglichkeit des Verkäufers und liefen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten und vom Käufer eingesetzten Ware begrenzt.
Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, Bestandteile verwendet werden, die nicht ebenfalls vom Verkäufer bezogen werden, oder wenn für den Aufbau der Lackierung Materialien anderer Herkunft verwendet werden.
Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich , spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, dem Verkäufer angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich der Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie dem Verkäufer nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich, unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden.
Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen ist der Verkäufer nach seiner Wahl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers zu Preisnachlaß, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Erfüllt der Verkäufer diese Verpflichtung nicht, so kann der Käufer zwischen diesen Rechten wählen. Weitere Ansprüche des Käufers sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ersatz von Schäden , die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind. Maßgebend für die Beschaffenheit der Ware ist ihr Zustand bei Verladung seitens des Verkäufers. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Werden ausdrückliche Minderqualitäten (nicht 1a-Qualitäten) verkauft, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, die gelieferte Ware weicht von der vereinbarten Minderqualität ab.
8. Ergänzende Bestimmungen für Geräte und Zubehör
Hierfür leistet der Verkäufer Garantie in der Dauer von 6 Monaten. Die Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit Fabrikations- oder Materialfehlern, die sich innerhalb der Garantiezeit herausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf Fehlbedienung, Abnützung oder mechanische Beschädigung zurückzuführen sind.
Verschleißerscheinungen, welche durch Verarbeitung aggressiver Materialien entstehen, fallen nicht unter Garantie. Mangelnde Reinigung schließt Garantie aus. Bei Garantieanspruch werden die schadhaften Teile nach Wahl des Verkäufers kostenlos repariert oder ausgetauscht. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit. Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art , insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Das gilt auch bei Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung und Vorführung entstehen. Wünscht der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor festgestellt ist, ob vom Verkäufer eine Ersatzpflicht besteht, so erfolgt die Ersatzlieferung oder Reparatur gegen Berechnung und Bezahlung des jeweiligen Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung der Mängelrüge heraus, daß ein Garantieanspruch bestand, erhält der Käufer für die berechnete Reparatur oder Ersatzteillieferung eine Gutschrift entsprechend der Garantieleistung. Teile, für die Ersatz geliefert wurde, gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber nicht, die Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern.
Der Versand von Geräten und Zubehör an den Verkäufer hat spesenfrei zu erfolgen, Kosten für die Entsendung von Monteuren (Fahrt- und Wegkosten), Fracht- und Verpackungsspesen werden vom Verkäufer nicht übernommen.
9. Haftung, Rücktritt
Der Käufer kann nur in den Fällen und in dem Umfang Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, in denen es in diesen Bedingungen ausdrücklich bestimmt ist. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung – ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haftet. Bei Lieferungen an gewerbliche Nutzer , ist die Ersatzpflicht für Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen. Werden Waren an gewerbliche Verbraucher oder Wiederverkäufer geliefert, so sind auch diese verpflichtet, die Haftungsbeschränkung vollinhaltlich zu überbinden, mit der Verpflichtung zu weiteren Überbindung.
10. Rücktrittsrecht bei Online-Geschäften
Im Fernabsatz abgeschlossene Geschäften zwischen Verkäufer und Verbraucher iSd Konsumentschutzrechts, hat der Käufer das Recht binnen 14 Tagen ab Eingang der Warenlieferung beim Käufer, zurückzutreten. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Rücktrittserklärung zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Für Waren, die speziell für den Kunden angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Gebinden, die zum Teil verbraucht wurden. Hinsichtlich des unverbrauchten Teils kann kein Rücktrittsrecht gewährt werden.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Die Hereinnahme von Wechseln gilt insoweit nicht als Bezahlung.
Bei vorheriger Weiterveräußerung geht die Kaufpreisforderung des Käufers zahlungshalber an den Verkäufer über. Der Käufer hat den Erlös gesondert von seinen übrigen Mitteln zu verwahren. Bei Weiterveräußerung auf Kredit gilt die Kaufpreisforderung an den Verkäufer zur Sicherung abgetreten. Der Käufer wird dadurch dem Verkäufer gegenüber von seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht befreit.
Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten oder vermengen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Verarbeitung oder Vermengung wirksam, und erstreckt sich anteilsmäßig auf das neue Erzeugnis. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nicht gestattet.
Der Käufer ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die der Verkäufer zum Schutz seines Eigentums an der gelieferten Ware treffen will. Wenn Dritte ein Recht an der Ware begründen oder geltend machen wollen, hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
12. Warenzeichen
Zahlreiche der gelieferten Produkte sind mit einem Warenzeichen gekennzeichnet. Werden solche Produkte umgefüllt, weiterverarbeitet, mit anderen Substanzen vermischt o. ä., so dürfen die Warenzeichen nur mit besonderer schriftlicher Zustimmung des Warenzeicheninhabers Im Zusammenhang mit den vom Käufer umgefüllten oder hergestellten Erzeugnissen benutzt werden.
13. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zum Zwecke der Begründung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, gespeichert und genutzt werden.
Lakovits Christian & Team wird die Regeln der Datenschutzverordnung einhalten.
14. Verpackung
Lieferungen werden nur in den lt. den jeweils gültigen Preislisten ersichtlichen Gebindegrößen durchgeführt. Geringere Füllmengen lt. Kundenwunsch oder Lieferungen in Leihverpackungen, z.B. Container, müssen schriftlich vereinbart werden. Nur die ausdrücklich als Leihverpackung bezeichneten Emballagen werden zurückgenommen. Sie sind innerhalb von drei Monaten in einwandfreiem Zustand frei Bahnstation dem Verkäufer zurückzustellen. Bei Rückstellung nach dieser Frist erfolgt keine Gutschrift.
Für über das übliche Ausmaß hinausgehende erforderliche Verpackung, insbesondere spezielle Transportverpackung, behält sich der Verkäufer separate Berechnung vor.
15. Incoterm
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die von der internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen „Incoterms“, jeweils in der bei der Durchführung des Auftrages geltenden neuesten Fassung.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand: Bei Lieferungen innerhalb Österreichs Wien bzw. das sachlich und örtlich für Wien zuständige Gericht.
Auf alle Export- Verkaufsverträge findet das am Hauptsitz des Verkäufers geltende Recht Anwendung. Sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, gilt als Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers als vereinbart, für Klagen des Verkäufers auch das für den Hauptsitz des Käufers zuständige Gericht.
Es gilt das österreichische Recht.
Lakovits Christian & Team